Archive for Juni, 2008

Noch einmal kurz zurück zur persönlichen Beratung…Die Amis nehmen das “no child left behind”-Prinzip sehr ernst: Niemand soll mit seinen Problemen allein gelassen werden, und schon gar nicht Kinder und Angehörige von Minderheiten (dazu zählen Behinderte nun mal…). Dass dabei Anspruch und Realität manchmal nicht zusammenpassen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben…

Die meisten Hochschulen in den USA haben entweder entweder einen “Counseling Service” (Beratungsstelle, die allen Studenten bei persönlichen Problemen Hilfe bietet) oder zusätzlich Behindertenbeauftragte vor Ort. Was die Qualiät der Beratung dort angeht, habe ich während meines Aufenthalts durchweg positive Erfahrungen gemacht. Ob es darum ging, eine kleine Schwelle an der Tür meines Wohnheims mit Beton aufzugießen(!), mein Bett umzustellen, damit ich besser ins Zimmer komme, oder mich persönlich zu beraten, alles hat schnell und unkompliziert geklappt!

Die Reise über den “Großen Teich”

Einige Menschen aus meinem Bekanntenkreis sind noch nie in ihrem Leben geflogen, geschweige denn über den Atlantik. Viele trauen sich aufgrund ihrer Behinderung eine so weite Reise nicht zu, andere haben das Geld nicht. Ich habe das Glück, in einer reisefreudigen Familie aufgewachsen zu sein, deshalb war dies nicht meine erste Flugreise, auch nicht die erste ohne meine Eltern. Das hat sehr zu meiner Beruhigung beigetragen! Trotzdem: Die Anreise vor solch einem langen Aufenthalt zu planen, hat alle Beteiligten viel Energie gekostet! Beispiel: Der Visumsantrag und das Abholen des Visums für den Aufenthalt.

Damals bin ich gemeinsam mit meiner Mutter mit dem Zug nach Frankfurt am Main zum Amerikanischen Generalkonsulat gefahren. Mit dem Thema Zugreisen im Rollstuhl könnte man übrigens problemlos einen weiteren Blog füllen…

In dem stark gesicherten Gebäude – wir schrieben das Jahr 2003, der 11. September war noch viel präsenter als heute – mussten wir ca. zwei Stunden warten, bis ich dran kam…das in einem Brief vorher angekündigte “Interview” im Konsulat dauerte grob geschätzt zwei Minuten:

Konsulatsmitarbeiter: “Warum beantragen Sie ein Visum für die USA?”

Ich dachte, ich hätt’s überall erzählt! “Ich möchte dort studieren.”

Konsulatsmitarbeiter: “Haben Sie vor, die USA wieder zu verlassen?”

Naja, wenn du mich so fragst…”Klar, meine Familie lebt schließlich in Deutschland!”

Schlusswort: “Gut, vielen Dank, hier ist ihr Visum!” :-) Wurde aber auch Zeit

Danach ging’s wieder nach Hause, der Tag war natürlich gelaufen…

Ein Studium im Ausland ist für die meisten Studenten ohnehin schon ein großer Schritt. Für Behinderte Studenten mit Behinderung ist die Entscheidung für ein solches Auslandsstudium mit zusätzlichen Hürden verbunden. Was Studenten mit Behinderung bei der Planung ihres Auslandsaufenthaltes beachten sollten. Eine “Checkliste”

Finanzierung vorher abklären

Die Studiengebühren z. B. in den USA sind für viele Studenten ein großes Problem. Der “run” auf Stipendien für ausländische Studenten ist sehr groß. Die meisten Stipendien decken ausschließlich die Studiengebühren ab; alle darüber hinaus gehenden Kosten, die während des Aufenthalts anfallen, muss man selbst tragen. Und ein “normaler” Student hat schließlich niedrigere Lebenshaltungskosten…Aber als Behinderter Student mit Behinderung ist man das Improvisieren und Organisieren ja gewohnt, deshalb…Immer mal wieder im Internet zu dem Thema recherchieren – bis ich zu meinem (ganz “normalen”) Stipendium gekommen bin, habe ich in Eigenregie etwa 200 Organisationen/Institutionen per Post, Telefon und E-Mail kontaktiert! Es gibt zu dem Thema “Stipendien” auch Nachschlagewerke und Adress-Verzeichnisse in Buchform.

Hochschule sorgfältig auswählen

Bei der Auswahl der richtigen Hochschule für das Auslandsstudium mit Behinderung spielen drei Fragen die Hauptrolle: Wie sieht es mit den baulichen Voraussetzungen auf und um den Campus aus? Wie ist die Betreuung vor Ort? Und, last but not least, bietet die Hochschule ein Studienprogramm an, das mir fachlich etwas bringt? Schließlich ist man ja (auch) zum Lernen an der Universität eingeschrieben – auch wenn dieses Thema erfahrungsgemäß beim so einem Aufenthalt viel zu kurz kommt…! ;-) Wer jetzt Treppenstufen vor denkmalgeschützten Bibliotheken, schwere Türen am Eingang des Hauptgebäudes und dergleichen im Kopf hat – America, you have it better!” :-) Ein im Jahr 1990 verabschiedetes Gesetz verpflichtet die Eigentümer öffentlicher Gebäude und Bauherren, die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen. Und da ist schon viel passiert, es muss sich aber auch noch einiges tun…