Nach Auskunft des „U. S. Census Bureau“ leben in den USA (Stand 2005) etwa 54,4 Millionen Menschen mit Behinderung, das sind 18,7 Prozent der Bevölkerung (zum Vergleich Deutschland: ca. 8,6 Millionen Menschen mit Behinderung). Demographische Erhebungen zu diesem Thema und Vergleiche zwischen einzelnen Ländern gestalten sich vor allem deshalb schwierig, weil verschiedene Definitionen des Begriffs „Behinderung“ existieren. Eine wie ich finde interessante Anmerkung zu diesem Thema: Die spanische Übersetzung für „Behinderte“ lautet „minusvalidos“ – wörtlich ins Deutsche übersetzt bedeutet das „Minderwertige“…

Die Geschichte des Gesetzes und seine Hauptpunkte

Lange vor dem Inkrafttreten des deutschen „Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen“ im Jahr 2002, wurde in den USA der „Americans with Disabilities Act“ verabschiedet. George H. W. Bush, der Vater des jetzigen US-Präsidenten George W. Bush, unterzeichnete ihn im Jahr 1990.

Wesentliche Punkte des Gesetzes sind:

- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Der erste Abschnitt des Gesetzes besagt, dass Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitsvermittler Menschen mit Behinderung nicht diskriminieren dürfen. Diese Vorschrift bezieht sich zum Beispiel auf die Bewerbung eines Arbeitnehmers mit Behinderung, die mögliche Beförderung innerhalb eines Unternehmens, sowie auf die Höhe des Gehalts im Vergleich zu nicht-behinderten Arbeitnehmern mit den gleichen Qualifikationen. Medizinische Voruntersuchungen von Bewerbern mit Behinderung vor der Einstellung sind nur zulässig, wenn sich alle Bewerber diesen Untersuchungen unterziehen müssen.

Öffentliche Dienste/Einrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel: Dieser Abschnitt des Gesetzes schreibt vor, dass  öffentliche Einrichtungen sowohl „physisch“ (bautechnisch) als auch „politisch/verfahrenstechnisch“ für Menschen mit Behinderung zugänglich sein müssen. Außerdem befasst sich dieser Abschnitt mit der Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel und so genannter „paratransit services“ (Transportmittel speziell für Senioren und Menschen mit Behinderung), die von den Behörden bereitgestellt werden müssen.

Private Einrichtungen von öffentlichem Interesse (z. B. Theater, Restaurants, Kinos, Arztpraxen, Parks und Privatschulen) und kommerzielle Einrichtungen: Dieser Teil ist wohl der wichtigste Abschnitt des Gesetzes. Er verlangt bei Neubauten die Einhaltung von zuvor festgelegten Richtlinien zur Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderung. Gebäude, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes errichtet wurden, müssen demzufolge umgebaut werden, allerdings nur, wenn dies „leicht erreichbar“ („readily achieveable“) ist. Einerseits hat der Staat mit diesem Artikel dafür gesorgt, dass viele Gebäude zugänglich gemacht wurden, andererseits bietet die Formulierung natürlich einen großen „Interpretationsspielraum“, der immer wieder zu Konflikten führt. Historische und/oder denkmalgeschützte Gebäude sind im Übrigen, genau wie in Deutschland, meist nicht von dieser Vorschrift betroffen.

- Telekommunikation: In Abschnitt IV des Gesetzes wird auf den Bereich „Telekommunikation“ eingegangen. Der Text schreibt vor, dass Unternehmen aus diesem Bereich dafür sorgen müssen, funktionsgleiche Dienste für Menschen mit Behinderung bereitzustellen.

Der letzte Abschnitt des Gesetzes schließlich verbietet Vergeltungsmaßnahmen oder die Nötigung von natürlichen oder juristischen Personen, die ihre Rechte gemäß dem „Americans with Disabilities Act“ wahrnehmen oder andere bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.

Kritikpunkte des Gesetzes

Einer der Hauptkritikpunkte an dem Gesetz ist, dass es Privatpersonen nicht das Recht einräumt, Einrichtungen, die den Vorschriften nicht entsprechen, auf Zahlung einer Entschädigung zu verklagen. Die Übernahme von Anwaltskosten kann jedoch unter Berufung auf das Gesetz vor Gericht erreicht werden. Natürlich werden mit der steigenden Zahl von derartigen Klagen auch immer mehr Einrichtungen versuchen, den Vorschriften des Gesetzes genüge zu tun, da jedes Gerichtsverfahren unabhängig vom Ausgang hohe Kosten und unter Umständen negative „publicity“ für die Einrichtung verursacht. Außerdem fehlt dem Justizministerium Geld und Personal, um alle Klagen auf diesem Gebiet zu bearbeiten.

Das von George Bush verabschiedete Gesetz war und ist außerdem für viele Unternehmen ein rechtliches Risiko in Bezug auf die Anstellung von Menschen mit Behinderung. Um dieses Risiko zu umgehen, nehmen viele Unternehmen – natürlich inoffiziell – Abstand von der Einstellung eines behinderten Bewerbers. In diesem Fall zeigt sich, dass Gesetze, die zur Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen gedacht sind, nicht immer das gewünschte Ziel erreichen. Unterstützt wird dieser Eindruck, wenn man sich die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung in den USA vor und nach dem Inkrafttreten des Americans with Disabilities Act“ ansieht; die Aussichten für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt sind auch heute noch deutlich negativer einzuschätzen als die von nicht-behinderten Arbeitnehmern.

Trotz aller Kritik bleibt festzuhalten, dass die USA durch dieses Gesetz zum Vorreiter wurden, was das organisierte Vorgehen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens angeht.

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One Response to “Der „Americans with Disabilities Act“ – ein Meilenstein der amerikanischen Antidiskriminierungs-Gesetzgebung?”

  1. Reisen mit einer Behinderung in den USA | Auslandsstudium mit Behinderung Says:

    [...] Studium in den USA [...]

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