Die Vorbereitung eines Auslandsstudiums kostet – egal ob der Student eine Behinderung hat oder nicht – enorm viel Zeit und Aufwand. Länger dauert es bei Menschen mit Behinderung oft nur deshalb, weil natürlich die gesundheitlichen Aspekte eine Rolle spielen und die medizinische Versorgung, Versicherung etc. gewissenhaft vorbereitet werden muss. Dennoch, aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Mühe lohnt sich, denn man lernt eine Menge für das spätere Leben in Selbständigkeit!
In meinem Fall hat die gesamte Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt knapp zwei Jahre gedauert. Hier ein paar Hinweise zu den einzelnen Schritten.
Exmatrikulation oder Beurlaubung?
Der erste Weg sollte immer zum „Akademischen Auslandsamt“ der jeweiligen Hochschule führen. Dort kann man sich beraten lassen, etwa was das Thema „Exmatrikulation oder Beurlaubung“ angeht: Für den Fall, dass man lediglich einen Teil seines Studiums im Ausland absolvieren möchte („Teilstudium“), wird normalerweise eine „Beurlaubung“ empfohlen; der/die Studierende kann in diesem Fall nach der Rückkehr in die Heimat das Studium an der Heimatuniversität fortsetzen und muss sich keine Gedanken um die weitere Gültigkeit seiner Krankenversicherung machen. Bevorzugter Zeitpunkt für den Beginn eines Teilstudiums im Ausland ist normalerweise das Ende des Grundstudiums.
Anmeldung für Sprachtests nicht vergessen
Zum Thema „Sprachkenntnisse“ ist zu sagen, dass Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes, in dem man seinen Studienaufenthalt verbringt, normalerweise für eine Zulassung nicht oder nur knapp ausreichen. Es wird erwartet, dass der Student den Lehrveranstaltungen gut folgen kann, in der Lage ist, sich selbst einzubringen und die Anforderungen z. B. bei schriftlichen Prüfungen ohne größere Probleme nachvollziehen kann. Dazu muss – je nach Hochschule – normalerweise ein Sprachtest absolviert werden; für Aufenthalte im englischsprachigen Ausland ist der „TOEFL“ („Test Of English as a Foreign Language“) vorherrschend.
Für alle diese Tests gibt es feste Einschreibtermine mit begrenzter Teilnehmerzahl, nach denen man sich auf jeden Fall erkundigen sollte. Dieser Test war allerdings in meinem Studiengang (Amerikanistik) bereits Bestandteil des Zulassungsverfahrens für das Studium und fiel später bei der Bewerbung für den Auslandsaufenthalt weg. Außerdem wurden in meinem Studienfach alle Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten und die meisten Tests waren ebenfalls in Englisch formuliert, sodass die Umstellung für mich nicht ganz so groß war.
Informationen über Hochschulen und Bildungssystem rechtzeitig einholen
Spätestens jetzt sollten die eigentlichen Recherchearbeiten beginnen.
Falls man als Student in die USA gehen möchte, sollte man sich eingehend über das dortige Hochschulsystem informieren. Wichtig für die Auswahl der ausländischen Hochschule ist vor allem die in Deutschland unbekannte Unterscheidung zwischen „undergraduate“ und „graduate“-Studium: So genannte „colleges“ vergeben im Normalfall nur „undergraduate degrees“, wie z. B. den „Bachelor of Arts“ oder den „Bachelor of Sciences“. Falls das nötige Kleingeld vorhanden ist – für die oft enorm hohen Studiengebühren – und der Student ein „graduate degree“ anstrebt, kann er nach dem „college“ an eine Universität wechseln; Doktortitel (in den USA „Ph. D.“ genannt) verleihen jedoch nicht alle Universitäten, viele vergeben nur „Master’s degrees“, die Entsprechung zum „Magister“ im deutschsprachigen Raum.
Jährlich erscheinende Zeitschrift als nützliche Hilfe bei der Auswahl
Wer eine amerikanische Hochschule besuchen möchte, kommt bei Recherche und Auswahl kaum um die Lektüre einer jährlich erscheinenden Sonderausgabe des „U. S. News & World Report“ herum. Darin werden „America’s Best Colleges/Graduate Schools“ nach allen Regeln der Statistik-Kunst „auseinandergenommen“ und in einer prestigeträchtigen Rangliste der Öffentlichkeit präsentiert.
Natürlich muss auch in Erfahrung gebracht werden, welche Unterlagen man für die Zulassung an der ausländischen Hochschule benötigt; falls man als Student durch ein Stipendium unterstützt wird, übernimmt der Stipendiengeber unter Umständen diese Aufgaben, allerdings nicht vollständig.
Tags: Auslandsstudium, Beurlaubung, Bildungssystem, Exmatrikulation, Sprache, Vorbereitung