Viele Hochschulen sehen in Ihren Prüfungsordnungen einen Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende vor. Wie dieser Nachteilsausgleich aussieht, ist individuell ganz unterschiedlich.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs gibt es grundsätzlich nicht. Der Prüfungsausschuss hat meistens einen weiten Ermessensspielraum bei Entscheidungen. Es ist deshalb wichtig, dass Ihr euch mit eurem International Relations Office (IRO) verständigt, welche Universität im Ausland auch einen Nachteilausgleich im Auslandsstudium berücksichtigt. (weiterlesen …)