Viele Hochschulen sehen in Ihren Prüfungsordnungen einen Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende vor. Wie dieser Nachteilsausgleich aussieht, ist individuell ganz unterschiedlich.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs gibt es grundsätzlich nicht. Der Prüfungsausschuss hat meistens einen weiten Ermessensspielraum bei Entscheidungen. Es ist deshalb wichtig, dass Ihr euch mit eurem International Relations Office (IRO) verständigt, welche Universität im Ausland auch einen Nachteilausgleich im Auslandsstudium berücksichtigt.
Manche Hochschulen haben nicht die nötigen Ressourcen oder Kapazitäten um einen Nachteilsausgleich leisten zu können. Zu dem gängigen Nachteilsausgleich gehört:
- Einsatz von technischen Hilfen bei Klausuren
- Einsatz von personellen Hilfen bei mündlichen Prüfungen
- Schreibzeitverlängerung oder zusätzliche Pausen oder separater Raum
- schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen oder Ersatz mündlicher Prüfungen durch schriftliche Prüfungen für Studierende mit Hör- oder Sprachbehinderung, mündliche statt schriftliche Prüfung z.B. für blinde Studierende,
- Schriftliche Hausarbeit statt eines Referats,
- Modifikation der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
- Modifikationen praktischer Prüfungen
- bei Bedarf Einsatz von Assistenzkräften und zusätzlichen technischen Hilfsmitteln,
- Abänderung von Anmeldevorschriften z.B. bei der Anmeldung zu Prüfungen.
Die Modifikation von Prüfungsbedingungen beantragt Ihr dann schriftlich beim zuständigen Prüfungsvorsitzenden und zwar so rechtzeitig, dass die Prüfenden die abweichende Prüfungssituation auch organisieren können. Um Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen beantragen zu können, müsst ihr nachweisen, dass es euch wegen eurer chronischen Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, die geforderte Leistung so zu erbringen, wie eure Studien- oder Prüfungsordnung dies vorschreibt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht sichtbar sind, muss im Regelfall eine fachärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Wenn Ihr in eurem Auslandsstudium also auch einen Nachteilsausgleich anstrebt, solltet ihr euch auch hier rechtzeitig mit den richtigen Stellen in Verbindung setzen. Wie immer gilt auch hier: Macht es zeitig, da oft noch ungeahnte Schwierigkeiten entstehen können. Viel Erfolg!
Verwandte Artikel:
Welche Behinderungsformen erhalten besondere Unterstützung?
Tags: Finanzen, Hilfsmittel, Klausuren, Nachteilsausgleich, Prüfungen, Prüfungsausschuss