Eine Wohnung oder einen Wohnheimplatz zu finden, sollte keine Hürde sein, um ein Auslandsstudium anzutreten. Auch ausländische Universitäten und Hochschulen bevorzugen behinderte und chronisch kranke Studierende bei der Vergabe von Wohnheimplätzen.
Dazu ist es notwendig, einen Nachweis über die Behinderung oder chronische Erkrankung bei der Wohnheimabteilung bzw. bei der jeweiligen Universität vorzulegen. Meist belommt man auch schnelle Hilfe, wenn man sich direkt an die Behindertenberatung des Studentenwerkes wendet. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass auch viele Wohnheime im Ausland für Rollstuhlbenutzer geeignete Wohnmöglichkeiten anbieten. Der Vorteil: Für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten gilt die Wohnzeitbegrenzung auf vier nicht. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können zwei Jahre länger im Wohnheim leben. Auch wenn das im Ausland eine untergeordnete Rolle spielt, zeigt es, dass man mit entsprechendem Entgegenkommen rechnen kann. Wichtig ist also in erster Linie, dass man einen Nachweis über die Behinderung oder chronische Erkrankung vorlegen kann. Deswegen gilt auch hier: Alle Unterlagen bereit halten und nötig Antragsformulare vorher ausfindig machen. Wenn ihr euch dort schon die richtigen Dokumente zurecht legt, geht es schneller und ihr habt gute Chancen auf günstiges Wohnen während eures Auslandsstudium.
Verwandte Artikel:
Informationen zum barrierefreien Studium im Europäischen Ausland
Tags: Ausland, Auslandsstudium, Wohnheim, Wohnheimplätze, Wohnung