Für Teilnehmer/innen am Sokrates/Erasmus-Programm besteht die Möglichkeit, Sondermittel für den behinderungsbedingten Mehrbedarf zu beantragen.
Dies gilt sofern keine Eingliederungshilfe nach BSHG geleistet wird. Ein entsprechender Antrag ist auf der Seite des DAAD zu finden. Die Kosten sind zum Beispiel relevant, die für Mehrkosten einer rollstuhlgerechten Wohnung entstehen. Außerdem werden die Kosten für Hilfen (Orientierungstrainer/Orientierungstraining etc.) vor Ort, für die Beförderung (Taxi) am Studienort oder Transportkosten von Begleitpersonen übernommen. Um den behinderungsbedingten Mehrbedarf zu beantragen und davon zu profitieren, müsst ihr einen Nachweis eurer Behinderung vorlegen sowie eine detaillierte Kostenschätzung für den behinderungsbedingten Mehrbedarf im Ausland. Außerdem müsst ihr nachweisen, welche beantragten Maßnahmen bis dato bewilligt bzw. abgelehnt wurden. Trotzdem solltet ihr wissen, dass die Kostenschätzung bei geringfügigen Beträgen entfallen kann. Für die Anträge gibt es keine speziellen Fristen. Da die Gesamtmittel im Jahr begrenzt sind, ist eine rechtzeitige Beantragung für den behinderungsbedingten Mehrbedarfs dennoch von Vorteil.
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Tags: Ausland, Finanzierung, Mehrbedarf, Sondermittel, Stipendium
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