Das Flughafenpersonal ist oftmals sehr gut geschult, trotzdem fehlt den Mitarbeitern am Boden und in der Luft in vielen Fällen die Erfahrungen, wie sie mit behinderten Reisenden umgehen müssen. Wenn Ihr also Euer Auslandsstudium plant und mit dem Flugzeug reist, solltet Ihr Euch daher vorab sehr gut bei der Airline informieren, damit Ihr dem Personal ein wenig Hilfestellung geben könnt und ich auf die Reise einstellen könnt.
Als erstes eine gute Nachricht, die viele von Euch wahrscheinlich auch schon gelesen haben und kennen: Seit Juli 2008 regelt eine EU-Verordnung, wie behinderte Fluggäste von Seiten des Flughafens und der Airline betreut werden sollten. Menschen mit Mobilitätseinschränkung können durch diese Verordnung überall in Europa mit den gleichen Dienstleistungen rechnen. Sie haben ein Anrecht darauf, dass sie von der Ankunft im Flughafen bis zur Rückkehr durchgehend betreut werden. Bis zu dieser Verordnung lag es oftmals an der Airline, die Betreuung für behinderte Menschen zu übernehmen. Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung liegt die Gewährleistung der Betreuung nun bei den Flughäfen.
Am Flughafen:
Damit Ihr in den Service vom jeweiligen Flughafen in Anspruch nehmen könnt, müsst Ihr rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vor der angegebenen Abflugszeit, Eure Bedürfnis nach Unterstützung am Flughafen, der Fluggesellschaft oder dem Reiseanbieter anmelden. Ansonsten kann es zu Komplikationen kommen. Der Service ist immer kostenlos. Der Flughafen oder die Fluggesellschaft darf keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
Benötigt Ihr einen Begleithund, dürfen Fluggesellschaften die Mitnahme nicht verweigern. Voraussetzung ist, dass der Hund entsprechend gekennzeichnet ist und die vorgeschriebene Anmeldefrist eingehalten worden ist.
Im Flugzeug:
Flugzeuge sind nicht rollstuhlgerecht gebaut – ebenso gibt es im Prinzip keine rollstuhlgerechten Toiletten an Bord der Maschinen. Der Rollstuhl wird vor dem Boarding abgegeben und wird erst nach der Landung wieder zur Verfügung gestellt. Achtet darauf, dass Ihr den Rollstuhl noch vor der Gepäckausgabe wiederbekommt d.h. der Rollstuhl nicht mit dem Gepäck zusammen auf die Rollbänder gelangt.
Die Flugbegleiter sind – nach anfänglicher Diskussion über das Prozedere mit der Abnahme und Ausgabe des eigenen Rollstuhls – sehr freundlich. Sie sind diejenigen, die einen dann mit dem bordeigenen Rollstuhl zur Toilette bringen. Man muss des weiteren beachten, dass die Toiletten nur mit Akrobatik zu begehen sind – sie haben extrem enge Türen und keinerlei Haltegriffe. Wenn Ihr Euch auf diese Umstände einstellt und rechtzeitig organisiert, gibt es keine Probleme beim Fliegen mit einer Behinderung. Viel Erfolg!
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Tags: Behinderung, EU, Flughafen, Mobilität, Reise, Rollstuhl
Juni 27th, 2010 at 12:39
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