Studierende mit einem erheblichen Medikamentenbedarf sollten sich bei Ihrer Krankenkasse über den Krankenversicherungsschutz im Nicht-EU-Ausland informieren.

Solche AUskünfte sollten dann auch schriftlich abgegeben werden, damit es dann aus der Ferne keine Widersprüche gibt.
Da die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung in den USA und in Australien besonders gut sind, bemühen sich viele Studenten dort einen Studienplatz zu finden. Dies ist auch eine gute Idee, jedoch sollte vorher die Kostenübernahme für Medikamente mit der Krankenkasse geregelt sein.

Es gibt Aussagen von Krankenkassen, eine Kostenübernahme der Medikamente in Australien etc. aufgrund eines nicht vorhandenen Auslandsabkommens nicht übernehmen. Oft ist dann eine Lösung, das Rezept des Arztes für die 5-6 Monate des Auslandsaufenthaltes vor dem Abflugtermin einzureichen. Das bedeutet dann aber, dass man nicht vor Ort versichert ist und für evtl. Rückflugkosten selber aufkommen muss. Eine ausländische Krankenversicherung übernimmt in der Regel auch nicht die hohen Kosten für die monatlichen Medikamente. Ihr solltet Euch deshalb intensiv mit Eurer Krankenkasse in Verbindung setzten. Die Krankenkassen verweisen oft darauf, dass keine sog. Sozialversicherungsabkommen mit bestimmten Ländern (USA, Australien) bestehen. Dann solltet Ihr unbedingt auf folgende Regelung hinweisen, die die meisten Krankenversicherungen in Ihren Bestimmungen haben: Chronisch Kranke, die ihre Schul- oder Hochschulausbildung im Ausland fortsetzen, erhalten die Behandlungskosten nach Inlandssätzen erstattet. Es ist also sehr wichtig, dass Ihr diesen Punkt ansprecht und Euch vorher eine schriftliche Bestätigung geben lasst. Dann steht auch trotz Medis der Reise nichts mehr im Weg!

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One Response to “Krankenversicherungsschutz für Studierende im Nicht-EU-Ausland”

  1. Jahreswechsel im Ausland | Auslandsstudium mit Behinderung Says:

    [...] Krankenversicherung im Ausland [...]

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