Wer das Auslandsstudium plant steht schnell vor der Frage wie die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Ausland angestellt werden soll! Hier zu gibt es verbindliche Regelungen, die aber in manchen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb sollte man sich rechtzeitig um alle Informationen und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf im Ausland erkundigen.
Teilnehmer der Sokrates und Erasmus-Programme, die von der Europäischen Union gefördert sind, können eine Finanzierung für den behinderungsbedingten Mehrbedarf beantragen. Dies gilt nur sofern keine Eingliederungshilfe nach SGB XII geleistet wird. Ein Antrag ist zum Beispiel auf der Seite des DAAD zu finden. Es werden Mehrkosten für eine rollstuhlgerechte Unterkunft, für Begleitassistenzen am ausländischen Studienort, für Taxitransporte vor Ort oder Transportkosten von Begleitpersonen übernommen. Es muss ein Nachweis der Schwerbehinderung durch einen Ausweis oder alternative Nachweise vorgelegt werden. Dies ist wichtig, da sonst eine Kostenübernahme auch im Nachhinein nicht erfolgen kann. Deshalb daran auf jeden Fall denken! Außerdem ist es wichtig nachzuweisen, dass eine Kostenübernahme von anderen Stellen abgelehnt wurde. Hinzu kommt, dass eine detaillierte Kostenschätzung beigelegt werden sollte um den behinderungsbedingten Mehrbedarf im Ausland glaubhaft zu machen. Gut für Euch: Für die Anträge gibt es keine speziellen Fristen. Dennoch ist eine zügige Vorgehensweise bzw. Bewerbung von Vorteil, da die jährlichen Mittel begrenzt sind und somit auch mal der “Topf” leer sein kann. Wichtig ist nocheinmal zu erwähnen, dass die Mittel ausschließlich den Teilnehmern des Sokrates und Erasmus Progamms zur Verfügung stehen und daher auch eine Bewilligung des Sokrates bzw. Erasmus Stipendiums vorliegen muss. Normalerweise ist das aber kein Problem und nur ein kleines Detail um die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Ausland zu realisieren. Viel Erfolg!
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Tags: ERASMUS, Finanzen, Geld, Kostenübernahme, Sondermittel
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