Das es grundsätzlich möglich ist Nachteilsausgleiche für behinderte Studenten während des Studiums in Anspruch zu nehmen, ist ja weitläufig bekannt. Leider sind hierzu immer noch ein paar Fragen offen und wir möchten hier helfen, die wichtigsten Fragen nocheinmal zu klären.
Insbesondere gilt es für Studenten mit einer Behinderung darauf zu achten, dass man Prüfungsleistungen in einer anderen Form als der schriftlichen erbringen kann.Dies ist dann meistens die mündliche Prüfung. Oder umgekehrt: eine mündliche Prüfung wird schriftlich erbracht (Dies kommt auf den Grad der Behinderung an). In jeden Fall sollte die Möglichkeit bestehen die Prüfung bedarfsgerecht, entsprechend der Behinderung, abzuleisten. Dies ist ein wichtiger Punkt auf den sehr genau geachtet werden sollte. Zusätzlich zu diesem Nachteilsausgleich sehen eine Vielzahl von Prüfungsordnungen die Möglichkeiten einer Assistenz vor. Dies bedeutet konkret, dass ein Recht auf Schreibhilfen oder Gebärdendolmetscher/innen besteht. Ein Blick in die Prüfungsordnung solltet Ihr deshalb auf jeden Fall wagen, da wir auch oftmals davon erfahren, dass dieser Nachteislsausgleich nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerung der Prüfungszeit für behinderte Studenten sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sein: Hierbei gibt es die wenigsten Mißverständnisse, da die Verlängerung der Prüfungszeit am leichtesten umsetzbar ist. Manche Prüfungsordnungen sehen für Studenten mit einer Behinderung deshalb auch ein Vorbereitungsgespräch zwischen Prüfling und Prüfer vor. Diese Möglichkeit solltet ihr keinesfalls verstreichen lassen. Oft bieten diese Gespräche eine gute Basis für die kommende Prüfung. Sprecht auch vorher mit dem Behindertenbeauftragten von eurem Fachbereich. Auch über gesundheitliche Fragen könnt Ihr ganz offen sprechen. Diese Person kann auch mit zu dem Vorbereitungsgespräch kommen und evtl. auf nicht angesprochene Details aufmerksam machen. Gute Hilfe findet Ihr auch bei den Studentenwerken. Erklärt eure Nachteile und sprecht mit den Prüfern. Einen Nachteilsausgleich solltet Ihr so in angemessener Form für Eure Behinderung erhalten. Viel Erfolg!
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Tags: Behinderung, Nachteilsausgleich, Prüfung, Prüfungsordnung, Vorbereitungsgespräch
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