Für Studenten mit einer Behinderung ist das Auslandsstudium  innerhalb von Europa geradezu eine Selbstverständlichkeit geworden. Die Förderprogramme Erasmus, Sokrates und Leonardo leisten dabei einen großen Anteil für die Mobilität von Studenten im europäischen Hochschulraum.

Das Europäische koordinierende Sozialrecht ist dabei zusätzlich eine wichtige Grundlage für alle Studenten mit einer Behinderung. Die auf Artikel 42 EG-Vetrag gestützten Verordnungen über die soziale Sicherheit sowie über einzelne Leistungsarten im europäischen Ausland sind für alle Studenten mit einer Behinderung eine entscheidene Foraussetzung. Sie bilden die Basis um das Auslandsstudium mit einer Behinderung gut und abgesichert absolvieren zu können. So werden Euch nach der Vorschrift über Leistungen bei Krankheit (Art. 18 -36 VO 1408/71) Sachleistungen wie z.B. ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen grundsätzlich am Ort des Auslandsstudiums gewährt. Außerdem garantiert das europäische Krankenversicherungsrecht Studenten mit einer Behinderung  – und auch allen anderen Studenten – das Recht auf Sachleistungen auf Kosten des zuständigen Trägers, wenn eine unverzügliche Behandlung notwendig ist. Oftmals ist aber auch noch eine Genehmigung der heimischen Krankenkasse notwendig, die ihr euch auch einholen solltet. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist nämlich der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, der für die entsprechende Leistung im Inland angewendet würde. Dem zuständigen Leistungsträger im Inland darf daher keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Insgesamt ist das Europäische Sozialrecht eine gute Voraussetzung um als Student mit einer Behinderung ein Auslandsstudium anzutreten. Wichtig bleibt eine enge Kommunikation mit der heimischen Krankenkasse, die bei anfallenden Kosten noch einen eigenen Ermessensspielraum hat. Deshalb informiert euch im Vorfeld von eurem Auslandsstudium über die Vorgaben eurer Krankenkasse. Ein persönliches Gespräch mit eurem Sachbearbeiter kann dabei auch hilfreich sein. Viel Erfolg bei den Planungen!

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One Response to “Auslandsstudium und das Europäische Sozialrecht”

  1. Auslandsstudium in Europa | Auslandsstudium mit Behinderung Says:

    [...] Auslandsstudium in Europa [...]

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