Für Studierende mit Behinderung fallen behinderungsbedingt oft Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Studium im Ausland und der Sicherung des Lebensunterhalts an, die durch die Leistungen nach BAföG bzw. entsprechende Eigenmittel nicht gedeckt werden können.
Denn für Euer Auslandsstudium mit Behinderung solltet Ihr wissen, dass das BAföG lediglich der Finanzierung des „ausbildungsbedingten Unterhalts“ dient – wozu lediglich die üblicherweise anfallenden Lebensunterhalts und Ausbildungskosten für ein Studium gehören. Mehrbedarfszuschläge sind hier nicht vorgesehen. Reichen BAföG bzw. Eigenmittel zur Finanzierung des notwendigen Unterhalts für das Auslandsstudium nicht aus, könnt Ihr als Studierende mit einer Behinderung für behinderungsbedingt anfallende Mehraufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen spezifische Leistungen der Sozialgesetzbücher SGB II und SGB XII im Ausland beanspruchen. Wenn Ihr den behindertenbedingten Mehrbedarf für euer Auslandsstudium gelten machen wollt, dann führt der erste Weg für Studierende mit einer Behinderung ins Akademische Auslandsamt der eigenen Hochschule. Hier gibt es Grundinformationen über bestehende Kontakte der Hochschule, über besondere Förderprogramme, z. B. der EU, und erste Beratung in organisatorischen Fragen (z. B. Beurlaubung). Viel Erfolg bei den Vorbereitungen!
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Tags: Auslandsamt, DAAD, Mehrbedarf, Nachteilsausgleich
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