Ein Auslandsstudium soll für Studenten ein kulturelles Erlebnis werden und viele neue Eindrücke bereit halten. Die Reise soll möglichst unbeschwert verlaufen, trotzdem darf natürlich eine Brise Abenteuer nicht fehlen. Europa hat soviel zu bieten und ihr werdet euch selber auf eurer Reise ein Bild davon machen können.
Deswegen möchte ich auch alle hier ermutigen das Auslandsstudium mit einer Behinderung so unkompliziert wie möglich zu betrachten. Dennoch ist es wichtig, dass man als Student mit einer Behinderung seine Rechte kennt und so die Reise in Europa unbesorgt starten kann. Die Möglichkeiten zum Studieren für Studenten mit einer Behinderung ist sowohl international als auch europaweit als persönliches Recht anerkannt. Die 2006 verabschiedete, sogenannte „Behindertenrechtskonvention“ der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities 2006) umfasst einige Artikel zum Thema Mobilität für Menschen/Studenten mit Behinderung. Insbesondere solltet Ihr folgende Artikel kennen:
- Artikel 18: Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit… das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit.
- Artikel 20: Persönliche Mobilität Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen.
Generell betrachtet die Europäische Union die Mobilität aller Bürger und Bürgerinnen als Grundrecht. Das Lebenslange Lernen ist in der Europäischen Union ein Schwerpunkte im sozialen Bereich und die Mobilität der Studierenden ist ein Grundpfeiler im Bologna-Prozess. Ihr könnt also auf einer soliden Rechtsgrundlage eure Reise in Europa planen und das Auslandsstudium mit einer Behinderung hoffentlich voll und ganz genießen! Viel Spass in Europa!
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