Blinde und sehbehinderte Studierende können sich auf verschiedene Stipendien bewerben, die es ihnen ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland durchzuführen. Die finanzielle Förderung wird auch benötigt. Blinde und sehbehinderte Studierende brauchen Unterstützung für die erfolgreiche Durchführung ihres Studiums im Ausland. Beispielsweise muss eine Vorlesekraft und eine Betreuungsperson sie zu den Vorlesungen und Seminaren an den ausländischen Universitäten begleiten.
Eine Stiftung, die ausschließlich blinde und sehbehinderte Studierende mit einem Stipendium für einen universitären Auslandsaufenthalt unterstützt, ist die Paul und Charlotte Knise Stiftung. Der Antrag kann formlos von den behinderten studierenden eingereicht werden. Die Stiftung ist in Berlin ansässig und bietet blinden und sehgeschädigten Studierenden eine umfassende Beratung an.
Eine weitere Stiftung, bei der blinde und sehbehinderte studierende finanzielle Unterstützung für ein Studium im Ausland erhalten können, ist die Spohnstiftung. Das Stipendium wird in einem monatlichen Rahmen von 200,00 Euro gezahlt. Das Stipendium können behinderte Studierende für einen Zeitraum von zwei Jahren in Anspruch nehmen. Bewerben können sich sowohl Studienanfänger, als auch Studierende verschiedener Fachrichtungen.
Neben Stipendien für blinde und sehbehinderte Studierende, gibt es auch Stiftungen, deren Angebot auf die Belange körperbehinderter Studierender abzielt. Eine dieser Stiftungen ist die Stiftung zur Förderung Hochbegabter. Diese Stiftung hat sich auf ihre Fahnen geschrieben, hochbegabte, körperbehinderte Studenten gezielt und individuell zu fördern. Die Studierenden können ein Stipendium der Einrichtung auch für einen Studienaufenthalt im Ausland nutzen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Studierenden bei der Beantragung ihre Behinderung, zum Beispiel in Form eines vorzulegenden Schwerbehindertenausweises nachweisen. Gefördert werden ausschließlich behinderte Studierende, die den erfolgreichen Abschluss des Zentralabiturs mitbringen. Die Stiftung stellt finanzielle mittel für Kosten, die dem Bestreiten des Lebensunterhalts dienen zur Verfügung. Des Weiteren fördert sie Kosten für den behinderungsbedingten Mehrbedarf. Die Einrichtung hat ihren Unternehmenssitz in Lichtenstein.
Eine weitere Einrichtung, die behinderte Studierende finanziell unterstützt ist die Dr. Willy Rebelein Stiftung. Behinderte Studierende können ein Stipendium, welches ihnen 300,00 Euro im Monat bietet beantragen. Ausschlaggebend für eine Förderung ist der grad der Behinderung, sowie die Bedürftigkeit der Antragssteller.
Weiterhin haben behinderte Studierende die Möglichkeit die Förderung des Mobilitätsprogramms ERASMUS der europäischen Union in Anspruch zu nehmen. Hier werden die Bedürfnisse behinderter Studenten spezifisch gefördert. Die Studenten können sich sowohl für ein Auslandsstudium, als auch für ein Praktikum im europäischen Ausland bewerben. Das Stipendium wird jeweils für eine Dauer von zwölf Monaten zur Verfügung gestellt.
Weitere Möglichkeiten und Stiftungen gibt es auf der Seite der Berliner Humboldt-Universität.
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