Als Student mit einer Behinderung entstehen viele zusätzliche Kosten während des Studiums. Bei einem Auslandsstudium mit Behinderung sind die anfallenden Kosten nochmal eine besondere Hürde. Wir haben hier ein paar Anlaufstellen und Gedanken zusammen getragen, wie Ihr Euch das Auslandsstudium mit Behinderung leichter finanzieren könnt.
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Das Auslandsstudium mit Behinderung wirft Fragen auf wie man als Student mit einer Behinderung einen Auslandsaufenthalt am besten organisiert. Ein paar Fragen und Tipps mit denen Ihr Euch vor dem Auslandsstudium auseinandersetzen solltet, findet ihr hier.
Wer das Auslandsstudium plant steht schnell vor der Frage wie die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Ausland angestellt werden soll! Hier zu gibt es verbindliche Regelungen, die aber in manchen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb sollte man sich rechtzeitig um alle Informationen und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf im Ausland erkundigen.
Da die Ausgaben in den USA wesentlich höher sind als in Deutschland ist eine zusätzliche Finanzierung eigentlich unvermeidbar. Dabei kann ein Finanzierungsplan helfen. Neben dem Auslands-BAföG oder dem Bildungskredit gibt es noch andere Hilfestellungen.
Stipendien für das Auslandsstudium mit Behinderung gibt es von einer Vielzahl von Organisationen und Stiftungen. Deshalb ist es notwendig, dass man sich einen Überblick über die verschiedenen Organisationen und Träger macht.
Besonders beim Auslandsstudium kann finanzielle Unterstützung besonders wichtig sein. Mit dem Auslands-BAfÖG habt ihr eine Möglichkeit das Auslandstudium gut zu meistern!
Während eures Auslandsstudiums bekommt ihr für mindestens zwei Semester weiter BAföG. Da es einen Auslandszuschlag gibt, könnten evtl. auch Studierende BAföG erhalten, die in Deutschland wegen des zu hohen Einkommens ihrer Eltern keinen Anspruch haben.
Viele Hochschulen sehen in Ihren Prüfungsordnungen einen Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende vor. Wie dieser Nachteilsausgleich aussieht, ist individuell ganz unterschiedlich.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs gibt es grundsätzlich nicht. Der Prüfungsausschuss hat meistens einen weiten Ermessensspielraum bei Entscheidungen. Es ist deshalb wichtig, dass Ihr euch mit eurem International Relations Office (IRO) verständigt, welche Universität im Ausland auch einen Nachteilausgleich im Auslandsstudium berücksichtigt. (weiterlesen …)